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Wednesday, September 10. 2008
Er hat's gesagt.
Wer immer noch zweifelt, ob die tatsächliche Regierungsriege wirklich plant, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen:
"Die alten rechtlichen Ordnungen passen nicht mehr für die neuen Bedrohungen, das gilt für nationale Rechtsordnungen und das Völkerrecht", sagte Schäuble weiter. (heise newsticker)
Und bei dem, was der sonst so abläßt, ist ziemlich klar, in welche Richtung man zu marschieren hat.
Monday, July 23. 2007
Rückendeckung für Schäuble - Ulrich Sieber im Interview
Die Zeit hat Herrn Professor Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für in- und ausländisches Strafrecht interviewt. Ist es Sozialisation oder Indoktrination, die mich bei Wissenschaftlern im ersten Moment auf eine sachliche, differenzierte Aussage hoffen lassen? Sieber dagegen...
Wenn heute beim ersten Ermittlungszugriff nicht gleich alle Daten des Verdächtigen und seiner Komplizen gesichert werden, kommt es häufig zur Löschung oder Auslagerung nicht aufgefundener Beweismittel – im Internet ist dies mit wenigen Tastatureingaben leicht möglich.
Im Klartext: Weil die beweissichernden Ermittler vor Ort zu blöd sind, alles Relevante einzusacken, brauchen wir die Online-Durchsuchung. Interessanterweise greift Sieber tatsächlich Argumente der Gegner auf:
Das erste gravierende Problem der Onlinedurchsuchung liegt in ihrer Heimlichkeit. Dadurch können Kontrollmöglichkeiten, ein effektiver Rechtsschutz und das rechtliche Gehör des Betroffenen entfallen. Das zweite Problem liegt in der großen Menge und der Qualität der verfügbaren personenbezogenen Daten. In vielen Rechnern werden der E-Mail-Verkehr mehrerer Jahre, der klassische Schriftverkehr, die Krankenkassenabrechnung, die Steuererklärungen oder die Tagebuchaufzeichnungen gespeichert. Bei der längerfristigen Onlineüberwachung entsteht eine neue Dimension der Personenüberwachung. Außerdem können Daten gelöscht oder verändert werden, wenn Ermittler in Rechnersysteme eindringen. Die von einem »Bundestrojaner« verursachte Lücke des Sicherungssystems könnte auch von anderen Personen ausgenutzt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass vom Gesetz eingeräumte Befugnisse überzogen werden – etwa wenn nach dem Eindringen in die Rechner die angeschlossenen Mikrofone und Kameras eingeschaltet werden. Dann würde sich die Onlinedurchsuchung, vom Nutzer unbemerkt, zu einem umfassenden Daten-, Lausch- und Spähangriff entwickeln, bei dem Geräusche und Bilder sowie alle Tastatureingaben und Bildschirmanzeigen in Echtzeit mitverfolgt und aufgezeichnet werden.
Und während man noch denkt: Hey, da ist ja mal jemand, der sich wirklich mit dem Thema auseinandersetzt...
Entsprechende Handlungen oder Absichten darf man den deutschen Ermittlern nicht unterstellen. Die technisch möglichen Ausdehnungen von Onlinezugriffen verdeutlichen jedoch, dass die Gesetze eindeutig formulierte Grenzen und Sicherungen enthalten müssen. Die sind schon deshalb erforderlich, um Schutzbehauptungen von Beschuldigten entgegentreten zu können, dass Daten manipuliert oder kinderpornografische Bilder untergeschoben wurden.
Ich erinnere mich nicht mehr genau, in welchem Zusammenhang, aber auch Wolfgang Schäuble wurde mal im Zusammenhang mit irgend einer Überwachungsmaßnahme auf den Missbrauch seitens der Überwacher angesprochen, woraufhin er (nicht wörtlich, aber sinngemäß) antwortete: "Das ist bei uns gesetzlich verboten, so etwas passiert nicht." Und genau dieses Argument bringt Sieber. Den Ermittlern wird also per Gesetz verboten, am durchsuchten Objekt zu manipulieren. Und weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf, wird dem Überwachten somit jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen, wenn er über Manipulationen klagt. Und die sind bisher ja auch noch nie vorgekommen. Genauso wie Datenpannen, die sind ja auch irgendwie verboten.
Weil die an das Internet weltweit angeschlossenen Rechner häufig nicht ausreichend geschützt sind, kann im gesamten globalen Cyberspace leicht auf eine Vielzahl von Daten zugegriffen werden. George Orwell könnte heute Visionen entwickeln, in denen die großen Datenspeicher einer staatlichen Behörde, die Suchmaschinentechnologie von Google und die Zugriffskanäle von Microsoft zum Aufbau einer gigantischen Datenbank eingesetzt würden. An einer Stelle liefen dann automatisch die Informationen aus Rechnern auf der ganzen Welt zusammen.
Ist es nicht schön? Ein großer, wenn nicht der größte Teil der zu Überwachenden ist ohne ausreichenden Schutz ans Netz angeschlossen. Und die Daten sind ja schon da, die muß man ja nur abgreifen. Das Argument klingt nach: Das war kein Einbruch, die Hintertür war nicht abgeschlossen. Ist das jetzt eigentlich eine Ankündigung? Sieber zieht es ja auch in Erwägung, Firmen und Organisationen per Gesetz zur Zusammenarbeit zu verpflichten. Damit kann man sich die Datenbanken der beiden Firmen ja auch gleich einverleiben. Geht´s nur mir so, oder lesen sich die Zeilen, als hätte Sieber dabei vorfreudig gesabbert?
Bei neuen komplexen Kriminalitätsformen wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität oder Korruption geht es zum Beispiel um den Schutz der Bürger gegen Anschläge, den Schutz des Staates gegen Unterwanderung oder den Schutz von Kindern gegen Missbrauch durch organisierte Straftätergruppen.
Neu? Klar, Terror ist erst letzte Woche erfunden worden, organisierte Kriminalität hat bestimmt nichts mit der seit Jahrzehnten aktiven Mafia zu tun und Wirtschaftskriminalität und Korruption gab´s bisher sowieso nur in Bananenrepubliken. Noch ein Köfferchen, Wolfgang? Natürlich darf das Totschlag-Argument Kindesmißbrauch nicht fehlen. Und, natürlich:
Zunächst muss zwischen Ermächtigungen in der Strafprozessordnung, in den Polizeigesetzen und in den Gesetzen über die Geheimdienste unterschieden werden. Für das Strafprozessrecht brauchen wir eine Änderung des Grundgesetzes.
Sie hat´s gesagt, sie hat´s gesagt... öhm... *räusper* Er hat´s gesagt, Jehova, Jehova. Schauen wir mal hin: für das Strafprozessrecht braucht man also die Änderung. Polizeigesetz? Geheimdienste? Heißt deren Nicht-Erwähnung, das die das schon erlauben? Das die sich nicht an das Grundgesetz halten müssen?
Sieber stellt sehr ausführlich dar, wie so eine Überwachungsgenehmigung und -kontrolle funktionieren seiner Meinung nach funktionieren sollte. Akustische oder optische Raumüberwachung soll verboten sein, drei Richter müssen gemeinsam über Zulässigkeit entscheiden, alles muß protokolliert werden und regelmäßig soll ein parlamentarisches Kontrollgremium die Maßnahmen überprüfen.
Da stellen sich mir die Fragen: Wie viele Löschtage brauchen wir noch? Wie gut schützt denn der Richtervorbehalt, wenn auch illegal erhobene Beweise vor Gericht anerkannt werden? Wie beweiswürdig sind denn die protokollierten Daten, wenn ISP-Verbindungslogs es nicht sind?
Rationalisierung
Vor ein paar Jahren habe ich mal ein Autorennen-Spiel für die Playstatoin besessen. Das zeichnete sich durch "Live-Kommentar" von zwei Menschen, die auch die Fernsehübertragung der Formel 1 kommentierten, aus. Das funktionierte erstaunlich gut, denn der Kommentar, der während der Rennveranstaltungen zu hören war (egal ob im Spiel oder im TV) bestand eigentlich nur aus einem begrenzten Satz Phrasen. Der Spielkommentar war nur wegen der begrenzten Speicherkapazität auffällig monotoner. Ich will dem Fernsehsender nicht unterstellen, die Kommentatoren durch einen Zufallsgenerator mit Sprachausgabe ersetzt zu haben, ob das jemand merken würde frage ich mich jedoch.
Wenn man jetzt unseren Innenminister über die letzten Wochen, Monate beobachtet hat, stellt man fest: auch hier scheint der Zufallsgenerator mit einem begrenzten Phrasensatz am Werk zu sein. Einmal täglich Online-Durchsuchung fordern, alle zwei bis drei Tage von konkreter Terrorgefahr sprechen, mindestens einmal pro Woche Andersdenkenden Paranoia, fehlende Weitsicht, mangelndes Demokratieverständnis oder einen anderen, beliebigen Vorwurf machen.
Da könnte man doch einiges an Geld sparen, wenn wir den durch so eine Spielekonsole ersetzen.
Thursday, July 5. 2007
Heim ins Reich
Es ist mir eigentlich ziemlich schnuppe, ob die paranoiden Auswürfe Wolfgang Schäubles auf eine posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen sind. Ein Innenminister, der täglich die Terrorgefahr thematisiert und im Wochentakt mehr Grundrechte abschaffen will ist nicht nur untragbar sondern gefährlich.
Meine Überzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht zu dieser neuen Form der Bedrohung im Grunde nicht mehr richtig passen1
und mit dieser Überzeugung will er Grundgesetz und Polizeigesetze nach seinem Gusto verändern. Wo er mit den heimischen Gesetzen gerade so in Schwung ist, kann er ja nebenbei auch andere, eher störende Rechtsgrundlagen wie z.B. die Genfer Konvention oder die UN-Menschenrechts-Charta außer Kraft setzen.
Zu den ungeklärten Fragen gehöre der Umgang mit Gefährdern, die als potenzielle Attentäter eingestuft würden, sich aber noch keines Verbrechens schuldig gemacht hätten, sagte Schäuble. Abschiebung sei hier keine Patentlösung - besonders, wenn es sich um Deutsche handle. Ein anderes Problem seien Selbstmordattentäter. Bei ihnen laufe die abschreckende Wirkung von Strafandrohungen ins Leere.1
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. "Gefährder, die als potenzielle Attentäter eingestuft" werden. Nach der Auffassung Schäubles sind prinzipiell erst mal alle Menschen Gefährder, denn die Unschuldsvermutung ist ja auch nicht mehr zeitgemäß. Weil sich aber nicht jeder mit Straftaten abgibt muß man also eine Möglichkeit schaffen, auch ohne nachweisbare Taten Strafen verhängen zu können. Zwar haben alle Bundesländer in ihren Polizeigesetzen Möglichkeiten vorgesehen, potenzielle Störer bis zu 14 Tage präventiv in Haft nehmen zu können, aber bei potenziellen Attentätern ist das natürlich zu wenig. Recht absurd ist allerdings die Überlegung zu den Selbstmordanschlägen. Mit welcher Drohung kann man wohl Jemandem beikommen, der sich zum Ziel setzt seinem Leben ein Ende zu setzen? Na?
Auch über das US-Gefangenenlager Guantanamo und den Begriff des "Kombattantenstatus" müsse eine Debatte geführt werden. "Die Unterscheidung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg passt nicht mehr auf die neuen Bedrohungen", sagte Schäuble.1
Halten wir mal fest: Die US-Amerikaner betreiben seit Jahren ein illegales Gefangenenlager, in das sie Menschen ohne Verhandlung, ohne Anklage, ohne Gericht verschleppen, um sie dort zu foltern. Und unser Innenminister regt an, statt gegen dieses Verbrechen etwas zu unternehmen das Recht anzupassen. Merkt dieser Mensch selbst nicht mehr, was er da von sich gibt? Was passiert denn dann beim nächsten Castor-Transport, beim nächsten G8-Gipfel? Werden dann alle zum Zaun wandernden Demonstranten als illegale Kombattanten ins Hochsicherheitsfolterlager auf Helgoland verschifft?
Willkürherrschaft und -rechtssprechung hatten wir schon mehr als einmal, hoffen wir mal das sich dieses Mal mehr Menschen wehren.




