Friday, February 29. 2008
Wahrheit oder Pflicht
Ich plane, in ungefähr einem Monat einen ca. 650 km entfernten Ort zu besuchen. Obwohl ich Bahnfahren eigentlich nicht so mag ist unter den gegebenen Umständen eine Zugverbindung doch die sinnvollste Alternative. Die Bahn trommelt ja seit einiger Zeit unermüdlich von für 29 Euro erhältlichen Fernverbindungen. Die Bedingungen dafür: Solange Vorrat reicht, Zugbindung. Damit kann ich leben. Interessanterweise ist jedoch für keine der über 30 möglichen Verbindungen innerhalb einer Woche ein Kontingent vorhanden. Der reguläre Preis liegt zwischen 110 und 130 Euro. Alternativ gibt es noch ein Angebot zu 59 Euro, das, mit denselben Bedingungen wie die 29 Euro Variante, für alle Verbindungen verfügbar ist. Dabei geht es nicht etwa um eine Fahrt zwischen zwei Metropolen. Der Ort mit dem Startbahnhof hat gerade mal 15.000 Einwohner, das Ziel ungefähr drei Mal so viel. Ich kann mir kaum vorstellen, das diese Strecke derart frequentiert ist.
Meine These: Die 29 Euro sind ein Lockmittel und prinzipiell nicht buchbar. Mal sehen, was der oder die Bahnbedienstete, bei der/dem ich meine Karte zu erwerben gedenke, dazu sagt. Ob wohl überhaupt irgendwer jemals für diesen Preis Bahn fahren durfte?
Sunday, January 27. 2008
Anonym?
Dem Bund Deutscher Kriminalbeamter ist das Angebot des vermeintlich anonymen Prepaid-Anbieter anonyphone ein Dorn im Auge. Mit einer nicht ordnungsgemäß auf die eigene Identität registrierten Teilnehmerberechtigung könne man schließlich allen erdenklichen und noch etlich schlimmeren Blödsinn veranstalten, wenn nicht gar Gesetze beugen oder brechen oder so was. (heise newsticker) Dieses Karten-in-die-Gegend-Streuen ist aber gar nicht so anonym, wie propagiert. Einerseits besteht immer eine Datenspur zum ursprünglichen Erwerber (heise newsticker), andererseits ist bei den angebotenen Zahlungsmethoden von anonyphone ein anonymer Erwerb gar nicht möglich* (anonyphone). Bleibt also nur ein intelligentes selbstgestricktes "Web-of-Trust".
* Zumindest wird ein weiterer Datensatz bei micropayment.de und einer bei anonyphone erzeugt, die Daten müßen zwangsläufig irgendwie dem zustellenden Paketliefermenschen erklärbar sein. Wenn der hochoffiziöse Inhaber der Lieferadresse nicht mit dem hochoffiziösen Inhaber der zur jeweiligen Zahlungsmethode registrierten Adresse übereinsteimmt... Weia, das riecht dann schon stark nach mg, al-qaida, -qaeda, -qasonstwie. Anonym? Das ist irgendwie anders**.
** Jungs, wenn ihr das wirklich anonym machen wollt: Bar-Nachnahme. Und nutzt diskrete Umschläge. Fragt mal Beate Uhse oder Orion, die können euch erzählen, wie das geht***.
*** Hab ich mal gehört.
Saturday, January 5. 2008
Ganz ehrlich ernsthaft kaputt
Wirklich ernsthaft kaputt
Friday, January 4. 2008
Ernsthaft kaputt
Nach etlichen Tagen rumgeprokel in den Eingeweiden des Systems kann ich nur zum Schluß kommen:
openSuSE 10.3 ist nicht mal beta.
Dinge, die in 10.2 problemlos, in 10.3 nicht ohne Hacks funktionieren:
- KDE-Sitzungen speichern und wieder aufrufen
- Bttv-Treiber beim Systemstart laden
- Nicht mehr vorhandene Netzwerkinterfaces entfernen
- ungefähr alles, was ffmpeg nutzt dank API-Veränderungen
- dem powersave-daemon verbieten, den Monitor zu blanken
- Etliche Einstellungen im KDE-Kontrollzentrum werden ignoriert
Sunday, December 30. 2007
Back to the roots
Saturday, December 15. 2007
Spaßige Idee, aber...
Heute irgendwo drüber gestolpert, dann soeben per Suchmaschine hier, hier, hier, hier, hier und hier (weitere Suchergebnisse ausgelassen) wiedergefunden: Das Video, in dem erklärt wird, wie man einen iPod (trotz der dämlichen Schreibweise erstaunlich weit verbreitet, dieses iGedöns-Mem...) mit Hilfe einer Zwiebel und eines angeblich Elektrolyte (Brawndo -the thirst mutilator) enthaltenden Powerdrinks, vulgo gefärbtes Zuckerwasser, ein bißchen Energie einverleibt. Im Prinzip ist die Idee gar nicht so doof. So wie dargestellt funktioniert die Geschichte allerdings nicht.
Wenn man statt der Zwiebel eine Zitrone verwendet läßt sich sehr einfach eine Batterie herstellen. Dafür benötigt man nur ein Stück Kupfer und ein Stück Eisen, zum Beispiel einen Nagel (korrekter Drahtstift) und einen Pfennig. In die Zitrone macht man mit ein wenig Abstand (gegenüberliegend ist keine zwingende Eigenschaft) zwei passende Löcher, in die man jeweils eins der Metallstücke steckt. Ein an die Metalle angelegtes Voltmeßgerät zeigt jetzt eine Spannung in der Größenordnung 0,5-1,5V an. Mit dieser Spannung bzw. der aus der Zitrone entnehmbaren Leistung kann man z.B. ein Kristalldetektorradio oder ein Glühlämpchen über einige Zeit betreiben.
Warum funktioniert das?
Eisen und Kupfer haben in der Spannungsreihe ein unterschiedliches Potenzial, das heißt platt ausgedrückt: Die Elektronen sitzen unterschiedlich fest. Mit ein wenig Anreiz fließen Elektronen vom Eisen zum Kupfer. Der Anreiz ist die säurehaltige Flüßigkeit in der Zitrone. Im Gegensatz zu Batterien kann man den Zitronen sehr gut von außen ansehen, ob sie verbraucht sind: Sie schrumpeln und verfärbern sich. Eine bebilderte Erklärung mit zusätzlichen Schaltungsvorschlägen gibt´s beim NDR. Der Prozeß, der dahinter steckt, ist derselbe, der auch in Batterien und Akkus für die Stromspeicherung bzw. -erzeugung sorgt.
Warum soll das dann nicht funktionieren, was in dem Video gezeigt wird?
Der USB-Stecker hat vier Kontaktzungen. Diese Zungen bestehen alle aus Kupfer. Zwischen egal wie vielen Kupferstücken in einer Zwiebel wird kein Strom fließen.
Aber es gibt noch weitere Merkwürdigkeiten in und an dem Video.
- Eine Zwiebel, deren Wassergehalt typischerweise zwischen 80 und 90 Prozent liegt, soll "one cup of" also ca. 150ml (im Video sieht der Meßbecher größer aus) Flüssigkeit aufsaugen? Warum geben die Dinger dann beim Kochen Flüssigkeit ab? Warum saugen die im Salat das Dressing nicht auf? Wenn die so saugfähig bei Powerdrinks sind, warum kann man sich mit Zwiebeln nicht abtrocknen?
- Warum liegt das Kabel in zwei im Verlauf zumindest fragwürdigen Schleifen?
- Warum liegt der iPod auf diesem Kästchen/diesem Mäppchen/worauf auch immer er da liegt?
- Warum schafft eine Gemüsezwiebel nur mit Kupferelektroden eine höhere Spannung, als alle derzeit verwendeten, teils sehr aufwendigen, Verfahren der mobilen Stromerzeugung? Sollte etwa allen Batterie- und Akku-Entwicklern die pflanzliche Revulotion auf Zwiebelbasis über Jahrzehnte entgangen sein? Oder steckt vielleicht die Öl-Mafia dahinter, weil.... öhm.... na, WEIL?
- Wenn eine Zwiebel eine derart hohe Spannung nur mit Kupferelektroden entwickelt, was passiert dann erst, wenn man eine Gabel (üblicherweise Stahl) mit Zwiebelstückchen in den Mund steckt und mit metallhaltiger Zahnfüllung (üblicherweise nicht Stahl) draufbeißt? Für Menschen, die sich den Effekt nicht vorstellen können: Schon mal auf Alufolie (z.B. Reste am Schokoladenstückchen / Frühstücksbrötchen / Grillgut / ...) gebissen? Logisch deduziert müßten Zwiebeln dann im Bereich Taser - obere Mittelklasse liegen.
Thursday, October 25. 2007
GEZtapo oder das Märchen der Gebührengerechtigkeit
Eine kleine Sammlung, um das Rechtsverständnis dieser VerbrecherbandeInstitution zu beleuchten:
- An jeder Sonnenbank im Solarium ein in der Lautstärke verstellbarer Lautsprecher? Das zählt natürlich als
Empfangsgerätgesonderte Hörstelle. Und die ist gebührenpflichtig. (heise newsticker) - Gegen Veröffentlichungen wird rigoros vorgegangen, zum Beispiel gegen die Süddeutsche Zeitung. Weil die GEZ nach eigener Aussage nicht rechtsfähig ist übernimmt das der SWR. Es geht um die Aussage, die GEZ hätte keine "hoheitlichen" Recht. Das sieht die GEZ ganz anders. Hoheitliche Rechte übt z.B. die Polizei aus. Und der Gerichtsvollzieher. Was ungeklärt bleibt: Wieso ein nicht rechtsfähiger Verein (der in Wirklichkeit eine Firma ist) überhaupt Rechte ausüben kann. Was dabei auch spannend ist: Die Befugnisse der GEZtapo-Blockwarte werden in den Satzungen der Sender geregelt werden. Das nennt man wohl Ermächtigungsgesetz. (heise newsticker)
- Mißliebige Beiträge werden selbst bei Webseiten mit eher geringen Besucherzahlen abgemahnt. Einzig wahr und rechtens ist natürlich die Auffassung der Gebührenmafia. (heise newsticker)
- Die automatische Datenübermittlung der Meldeämter und die diversen Gewinnspiele, Zuschauerbefragungen,... reichen der GEZ nicht mehr zum Adressen sammeln und abgleichen. Auch der Adressenankauf bei Datenkraken wie Schober und Schufa sind nicht genug. Das Bundesdatenschutzgesetz soll bitteschön auch nicht mehr gelten und ein Zugriff auf Adressen bei Drittanbietern soll gefälligst ohne Kenntnis und Einverständnis der Betroffenen möglich sein. (heise newsticker)
Wenn man sich wie Hans verhält, kommt man ganz ohne abGEZocke aus. Allerdings stehen dem etliche Hürden im Weg. Seit mittlerweile vier Jahren versucht ein Mensch aus meinem Bekanntenkreis, seine Abmeldung durchzusetzen. Selbst Strafanzeigen haben nicht geholfen. In einem Pflegeheim in der Nähe landen regelmäßig Drohbriefe an Verstorbene.
Um das nochmal klar zu stellen: Die GEZtapo-Blockwarte haben keine hoheitlichen Rechte. Wenn sie vor der Tür stehen kann man sie beruhigt dort stehen lassen. Eine Zwangsanmeldung seitens der GEZ ist in keinem Fall rechtskräftig. Auskünfte verlangen dürfen sie, nur antworten muß niemand. Ein unerwünscht vor der Tür stehender Schnüffler begeht Hausfriedensbruch.
Mein ganz persönlicher Rat: Wenn die GEZtapo vor der Tür steht sollte man nötigenfalls das Notwehrrecht vollständig ausnutzen.
Papiertiger, USA-Version
Frisch durch den US-amerikanischen Kongress: Der "Global Online Freedom Act of 2007". Und wird gehypet, als wäre es die messianische Befreiung von Zensur, Datensammelwut und Repression. Die Grundidee ist eigentlich ganz gut. Firmen, die mit netzzensierenden Regimes zusammenarbeiten dürfen danach keine Identifikationsdaten mehr herausgeben. Technologien, die zur Zensur geeignet sind, sollen Exportbeschränkungen unterliegen. Eine persönliche Haftung steht auch im Entwurf. Sollte dieser Entwurf in Kraft treten, gäbe es für Betroffene sogar ein Klagerecht.
Da fragt man sich: Was ist denn da mit den Amis los? Entdecken die ihr Gewissen? Mitnichten. Wie bei jedem Gesetz kommt es auf die genaue Wortwahl an. Und da liest man:
Prohibits US companies from disclosing to foreign officials of an “Internet Restricting Country” information that personally identifies a particular user except for “legitimate foreign law enforcement purposes;”
Zuerst gilt das Gesetz nur für Länder, die den Internetzugang einschränken. Ich hab so den Verdacht, das die zensorische YouPorn-Sperrung von Arcor nicht dazu zählt. (Ja, obwohl es bei Arcor um Pornografie geht, ist das Zensur.) Die legitimen Strafverfolgungsinteressen Chinas umfassen selbstverständlich die Verhaftung sogenannter Dissidenten.
Mit diesem Gesetz wird gleichzeitig US-amerikanischen Zugangsanbietern verboten, Inhalte von US-amerikanischen Regierungsseiten oder von Seiten, die von der US-Regierung finanziert werden, zu blockieren. Oder anders ausgedrückt: Die eigene Propaganda darf auf keinen Fall gefiltert werden. Dazu soll flugs eine neue Behörde geschaffen werden, die neben der Einhaltung der Bestimmungen auch generell die Zensur im Internet beobachten soll. Und die soll dann zusammen mit den Firmen einen gemeinsamen, unverbindlichen "code of minimum corporate standards", also eine form- und inhaltslose Erklärung entwickeln.
Und die Sanktionen? Bis zu zwei Millionen Dollar für Firmen und bis zu 100.000 Dollar für Personen. Mal ganz ehrlich, wir reden hier über Cisco, Yahoo, Microsoft, Google,... Zwei Millionen?
Alles in allem also eher eine Mogelpackung ohne tatsächliche Anwendbarkeit. Soviel ist dem "land of the free" der "freedom" also wirklich wert.
Monday, July 23. 2007
Rückendeckung für Schäuble - Ulrich Sieber im Interview
Die Zeit hat Herrn Professor Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für in- und ausländisches Strafrecht interviewt. Ist es Sozialisation oder Indoktrination, die mich bei Wissenschaftlern im ersten Moment auf eine sachliche, differenzierte Aussage hoffen lassen? Sieber dagegen...
Wenn heute beim ersten Ermittlungszugriff nicht gleich alle Daten des Verdächtigen und seiner Komplizen gesichert werden, kommt es häufig zur Löschung oder Auslagerung nicht aufgefundener Beweismittel – im Internet ist dies mit wenigen Tastatureingaben leicht möglich.
Im Klartext: Weil die beweissichernden Ermittler vor Ort zu blöd sind, alles Relevante einzusacken, brauchen wir die Online-Durchsuchung. Interessanterweise greift Sieber tatsächlich Argumente der Gegner auf:
Das erste gravierende Problem der Onlinedurchsuchung liegt in ihrer Heimlichkeit. Dadurch können Kontrollmöglichkeiten, ein effektiver Rechtsschutz und das rechtliche Gehör des Betroffenen entfallen. Das zweite Problem liegt in der großen Menge und der Qualität der verfügbaren personenbezogenen Daten. In vielen Rechnern werden der E-Mail-Verkehr mehrerer Jahre, der klassische Schriftverkehr, die Krankenkassenabrechnung, die Steuererklärungen oder die Tagebuchaufzeichnungen gespeichert. Bei der längerfristigen Onlineüberwachung entsteht eine neue Dimension der Personenüberwachung. Außerdem können Daten gelöscht oder verändert werden, wenn Ermittler in Rechnersysteme eindringen. Die von einem »Bundestrojaner« verursachte Lücke des Sicherungssystems könnte auch von anderen Personen ausgenutzt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass vom Gesetz eingeräumte Befugnisse überzogen werden – etwa wenn nach dem Eindringen in die Rechner die angeschlossenen Mikrofone und Kameras eingeschaltet werden. Dann würde sich die Onlinedurchsuchung, vom Nutzer unbemerkt, zu einem umfassenden Daten-, Lausch- und Spähangriff entwickeln, bei dem Geräusche und Bilder sowie alle Tastatureingaben und Bildschirmanzeigen in Echtzeit mitverfolgt und aufgezeichnet werden.
Und während man noch denkt: Hey, da ist ja mal jemand, der sich wirklich mit dem Thema auseinandersetzt...
Entsprechende Handlungen oder Absichten darf man den deutschen Ermittlern nicht unterstellen. Die technisch möglichen Ausdehnungen von Onlinezugriffen verdeutlichen jedoch, dass die Gesetze eindeutig formulierte Grenzen und Sicherungen enthalten müssen. Die sind schon deshalb erforderlich, um Schutzbehauptungen von Beschuldigten entgegentreten zu können, dass Daten manipuliert oder kinderpornografische Bilder untergeschoben wurden.
Ich erinnere mich nicht mehr genau, in welchem Zusammenhang, aber auch Wolfgang Schäuble wurde mal im Zusammenhang mit irgend einer Überwachungsmaßnahme auf den Missbrauch seitens der Überwacher angesprochen, woraufhin er (nicht wörtlich, aber sinngemäß) antwortete: "Das ist bei uns gesetzlich verboten, so etwas passiert nicht." Und genau dieses Argument bringt Sieber. Den Ermittlern wird also per Gesetz verboten, am durchsuchten Objekt zu manipulieren. Und weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf, wird dem Überwachten somit jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen, wenn er über Manipulationen klagt. Und die sind bisher ja auch noch nie vorgekommen. Genauso wie Datenpannen, die sind ja auch irgendwie verboten.
Weil die an das Internet weltweit angeschlossenen Rechner häufig nicht ausreichend geschützt sind, kann im gesamten globalen Cyberspace leicht auf eine Vielzahl von Daten zugegriffen werden. George Orwell könnte heute Visionen entwickeln, in denen die großen Datenspeicher einer staatlichen Behörde, die Suchmaschinentechnologie von Google und die Zugriffskanäle von Microsoft zum Aufbau einer gigantischen Datenbank eingesetzt würden. An einer Stelle liefen dann automatisch die Informationen aus Rechnern auf der ganzen Welt zusammen.
Ist es nicht schön? Ein großer, wenn nicht der größte Teil der zu Überwachenden ist ohne ausreichenden Schutz ans Netz angeschlossen. Und die Daten sind ja schon da, die muß man ja nur abgreifen. Das Argument klingt nach: Das war kein Einbruch, die Hintertür war nicht abgeschlossen. Ist das jetzt eigentlich eine Ankündigung? Sieber zieht es ja auch in Erwägung, Firmen und Organisationen per Gesetz zur Zusammenarbeit zu verpflichten. Damit kann man sich die Datenbanken der beiden Firmen ja auch gleich einverleiben. Geht´s nur mir so, oder lesen sich die Zeilen, als hätte Sieber dabei vorfreudig gesabbert?
Bei neuen komplexen Kriminalitätsformen wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität oder Korruption geht es zum Beispiel um den Schutz der Bürger gegen Anschläge, den Schutz des Staates gegen Unterwanderung oder den Schutz von Kindern gegen Missbrauch durch organisierte Straftätergruppen.
Neu? Klar, Terror ist erst letzte Woche erfunden worden, organisierte Kriminalität hat bestimmt nichts mit der seit Jahrzehnten aktiven Mafia zu tun und Wirtschaftskriminalität und Korruption gab´s bisher sowieso nur in Bananenrepubliken. Noch ein Köfferchen, Wolfgang? Natürlich darf das Totschlag-Argument Kindesmißbrauch nicht fehlen. Und, natürlich:
Zunächst muss zwischen Ermächtigungen in der Strafprozessordnung, in den Polizeigesetzen und in den Gesetzen über die Geheimdienste unterschieden werden. Für das Strafprozessrecht brauchen wir eine Änderung des Grundgesetzes.
Sie hat´s gesagt, sie hat´s gesagt... öhm... *räusper* Er hat´s gesagt, Jehova, Jehova. Schauen wir mal hin: für das Strafprozessrecht braucht man also die Änderung. Polizeigesetz? Geheimdienste? Heißt deren Nicht-Erwähnung, das die das schon erlauben? Das die sich nicht an das Grundgesetz halten müssen?
Sieber stellt sehr ausführlich dar, wie so eine Überwachungsgenehmigung und -kontrolle funktionieren seiner Meinung nach funktionieren sollte. Akustische oder optische Raumüberwachung soll verboten sein, drei Richter müssen gemeinsam über Zulässigkeit entscheiden, alles muß protokolliert werden und regelmäßig soll ein parlamentarisches Kontrollgremium die Maßnahmen überprüfen.
Da stellen sich mir die Fragen: Wie viele Löschtage brauchen wir noch? Wie gut schützt denn der Richtervorbehalt, wenn auch illegal erhobene Beweise vor Gericht anerkannt werden? Wie beweiswürdig sind denn die protokollierten Daten, wenn ISP-Verbindungslogs es nicht sind?




