Von einem Medienunternehmen eine einstweilige Verfügung zu bekommen, weil der Sprössling nicht mal 30 Sekunden lang zu Musik aus dem Fernsehen tanzt und man den Fehler begeht, das anderen Menschen zu zeigen, ist schon eine recht dreiste Ausweitung der Leistungsschutzrechte, von Hebammen für Vorgesungenes Gebühren fordern finde ich aber noch verwerflicher.