Der Bundesfinanzhof bestätigte nun die Entscheidungen der Vorinstanzen,
wonach den Klägern die steuerfreie Kostenpauschale nicht zustehe, da
sie nicht mit der Gruppe der Abgeordneten vergleichbar seien. Zugleich
befanden die Richter, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit der
Pauschale durch den Streitfall nicht berührt werde. [...]
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Bundestagsabgeordneten beträgt derzeit 3782 Euro im Monat oder 45.384 Euro im Jahr. [...] Beim normalen Lohnsteuerzahler bleiben jährlich nur 920 Euro als Werbungskostenpauschale unversteuert.(tagesschau.de)
Siehe auch Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel drei, Satz eins.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (dejure.org, eventuell JavaScript notwendig)
Das "manche sind gleicher" - Zitat laß ich mal weg.