Ich zitier mal:
Ziffer 13 – Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über
Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren
muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der
Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. (Pressekodex, Deutscher Presserat)
Und:
Ist der Presserat auch für das Fernsehen/Radio/Internet zuständig?
Für
Fernsehen und Rundfunk ist der Presserat gar nicht zuständig. Beim
Internet jedoch ist er für die redaktionellen Inhalte von
Online-Diensten zuständig, sofern diese zeitungs- oder
zeitschriftenidentisch sind. (FAQ, Deutscher Presserat)
Und dann frage ich mich, wie dieses Bild zu werten ist.